1. Hintergrund und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Akzeptanzbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Compay GmbH, Mettmanner Straße 25 / 13, 40699 Erkrath („Compay“ oder „Ausgabestelle„) und dem Vertragspartner hinsichtlich der Teilnahme am KM$-System, insbesondere hinsichtlich der Entgegennahme von KM$ durch den Vertragspartner und den Rücktausch von KM$ durch Compay („KM$-Akzeptanzvertrag„).

1.2 Die Compay kooperiert als Ausgabestelle für KM$ mit der Ideawise Limited, Room 604, Alliance Building, 133 Connaught Road, Central Hong Kong, HK, („Ideawise“ oder „Betreiberin“). Ideawise betreibt das Internetportal Kaufmich.com (das „Portal“) und möchte den Nutzern des Portals (die „Nutzer“) in Zusammenarbeit mit Compay ein Gutschein-System zur Verfügung stellen („KM$-System“). Das KM$-System bietet den Nutzern des Portals die Möglichkeit, durch den Erwerb virtueller Wertmarken mit Gutscheinfunktion („Kaufmich-Dollar“ oder „KM$“) zusätzliche Funktionen des Portals zu nutzen und Produkte oder Dienstleistungen aus einem sehr begrenzten Spektrum an Produkten und Dienstleistungen mit einem kommunikativ erotischen Charakter („Begrenztes KM$-Produktspektrum„) über das Portal auszutauschen.

1.3 Bei den KM$ beziehungsweise dem mit ihrem Einsatz verbundenen Verfahren handelt es sich um ein Zahlungsinstrument, das nur für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b) ZAG eingesetzt werden kann. 

 KM$ können ausschließlich bei Compay erworben werden und werden dort als Guthaben, das dem jeweiligen Nutzer zugewiesen ist, verwaltet (das „KM$-Guthaben“). Die KM$ können von Nutzern ausschließlich bei anderen Nutzern, die sich auf dem Portal als Service Provider registriert haben und eigene Leistungen auf dem Portal anbieten, („Service Provider“), soweit diese ebenfalls an dem KM$-System teilnehmen, oder bei Ideawise eingelöst werden. (Service Provider und Ideawise zusammen die „Akzeptanzstellen„).

Es wird klargestellt, dass es sich bei den KM$-Guthaben nicht um elektronisches Geld im Sinne des ZAG handelt und seitens der Compay auch keine Zahlungsdienste nach dem ZAG erbracht werden.

1.4 Der Vertragspartner ist Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist als Service Provider auf dem Portal registriert. In dieser Eigenschaft möchte er als Akzeptanzstelle an dem KM$-System teilnehmen. Als registrierter Service Provider hat der Vertragspartner bereits einen Vertrag mit Ideawise über die Nutzung des Portals („Portal-AGB„) geschlossen und schließt parallel zu diesem Vertrag auch einen Nutzungsvertrag mit Ideawise unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verwendung der Kaufmich-Dollar („KM$-Nutzungsvertrag“).

2. Definitionen

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Definitionen gemäß den KM$-Nutzungsvertrag.

3.  Gegenstand des Vertrages, Vertragspartner

3.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Akzeptanz von KM$ durch den Vertragspartner (die „Akzeptanzstelle“) als Gegenleistung für die Erbringung von Leistungen aus dem Begrenzten KM$-Produktspektrum (nachfolgend die „Akzeptanzleistungen“).

3.2 Mit diesem Vertrag werden ausschließlich Rechtsbeziehungen zwischen Compay und der Akzeptanzstelle begründet (Comapy und die Akzeptanzstelle jeweils auch die „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“).

3.3 Dieser Vertrag begründet für keine der Parteien exklusive Verpflichtungen. Die Parteien sind jeweils berechtigt, gleiche oder ähnliche Verträge wie diesen Vertrag mit Dritten abzuschließen.

4. Vertragsschluss

4.1 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

4.2 Die Akzeptanzstelle beantragt den Abschluss des Akzeptanzvertrags mit Compay über eine von Ideawise bereitgestellte Online-Formularstrecke. Folgende Schritte führen dabei zum Vertragsabschluss:

4.2(a) Die Akzeptanzstelle erhält von Ideawise einen Link zur Online-Formularstrecke.

4.2(b) Die Akzeptanzstelle durchläuft die Online Formularstrecke und gibt alle erforderlichen Daten ein (z. B. Firmenname, Firmenadresse, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID, gesetzliche Vertreter usw.).

4.2(c) Die Akzeptanzstelle hat die Möglichkeit, in einem Zwischenschritt alle Daten vor dem Absenden zu überprüfen und zu korrigieren.

4.2(d) Der Akzeptanzvertrag wird der Akzeptanzstelle in herunterladbarer Form angezeigt. Nach der Überprüfung des Akzeptanzvertrags klickt die Akzeptanzstelle auf ein Kontrollkästchen zur Bestätigung des Vertrags.

4.2(e) Das Angebot wird von Ideawise an Compay weitergeleitet.

Nach Erhalt des Angebots wird der Akzeptanzstelle eine automatische Bestätigung elektronisch zugesendet. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrages dar.

Die Annahme des Akzeptanzvertrags durch Compay erfolgt nach einer gegebenenfalls erfolgreichen Identifizierung und Prüfung der Akzeptanzstelle durch eine entsprechende Annahmeerklärung von Compay. Die Annahmeerklärung wird dem der Akzeptanzstelle über Ideawise als Erklärungsbotin von Compay mitgeteilt.

4.3 Die jeweiligen Vertragstexte werden nach dem Vertragsschluss gespeichert und sind für die Akzeptanzstelle über das Portal zugänglich.

5. Verfügbarkeit

Compay behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit des KM$-Systems vorübergehend ganz oder teilweise in gewöhnlichem und angemessenem Umfang zu beschränken, soweit wichtige Gründe – dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, erforderliche Wartungsarbeiten, erforderliche Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der dem KM$-System zugrundeliegenden Softwareapplikationen, Maßnahmen zur Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen sowie Beschränkungen aufgrund konkreter Missbrauchsgefahr – eine Beschränkung in diesem Sinne erforderlich machen. Derartige Unterbrechungen und Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit des KM$-Systems gelten als vertragsgemäß.

6. Vergütung

Eine Vergütung für die unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen wird zwischen den Parteien nicht vereinbart. Unabhängig davon kann jedoch gemäß den vertraglichen Regelungen zwischen der Akzeptanzstelle und Ideawise von Ideawise unter Umständen gegenüber der Akzeptanzstelle ein Entgelt erhoben werden, insbesondere in Form einer Portalgebühr im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Kunde-Service Provider-Transaktion.

7.  Akzeptanz von KM$ durch die Akzeptanzstelle

7.1 Die Akzeptanzstelle ist verpflichtet, das von Compay ausgegebene und für den jeweiligen Kunden gespeicherte KM$-Guthaben ausschließlich zum Bezug von Leistungen aus dem Begrenzten KM$-Produktspektrum, die über das Portal angeboten werden, entgegenzunehmen, soweit die Akzeptanzstelle auf die an Compay übermittelte Autorisierungsanfrage hin eine positive Autorisierungsantwort erhalten hat.

7.2 Die von der Akzeptanzstelle gemäß Ziff. 7.1 zur Einlösung entgegengenommenen KM$ werden zunächst – gegebenenfalls nach Abzug einer Portalgebühr gemäß dem KM$-Nutzungsvertrag mit Ideawise – auf einem der Akzeptanzstelle zugeordneten KM$-Guthabenkonto verbucht.

7.3 Die Akzeptanzstelle erhält über das Portal Informationen über den aktuellen Guthabenstand ihres KM$-Guthabenkontos.

7.4 Die Akzeptanzstelle kann das auf ihrem KM$-Guthabenkonto verbuchte KM$-Guthaben entweder nach Maßgabe von Ziff. 8 ff. gegenüber Ideawise einlösen oder sich nach Maßgabe von Ziff. 9 in Euro zurücktauschen lassen. 

7.5 Die Akzeptanzstelle ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Compay ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Compay an Dritte abzutreten.

7.6 Etwaige Beschwerden und Reklamationen eines Kunden, die sich auf im Grundgeschäft gewährte Leistungen der Akzeptanzstelle beziehen, wird die Akzeptanzstelle unmittelbar mit dem Kunden regulieren.

8. Einlösen und Aufladen von KM$

8.1 (Wieder)Einlösung der KM$ gegenüber Ideawise

8.1(a) Das KM$-Guthaben kann die Akzeptanzstelle während der Laufzeit zulasten des auf dem ihr zugeordneten KM$-Guthabenkonto gebuchten Saldos gegenüber Ideawise für die Nutzung bestimmter Funktionen auf dem Portal innerhalb des Begrenzten KM$-Produktspektrums einlösen.

8.1(b) Von der Akzeptanzstelle eingelöste KM$ werden mit etwaigem Guthaben auf dem jeweiligen KM$-Guthabenkonto verrechnet. Das KM$-Guthabenkonto dient ausschließlich internen Verrechnungszwecken und ist kein Zahlungskonto.

8.1(c) Vor der erstmaligen Einlösung der KM$ muss der Kunde über das Portal eine persönliche Identifizierungsnummer („PIN“) wählen, die er für den späteren Einsatz der KM$ benötigt.

8.1(d) Die Einlösung von KM$ setzt voraus, dass

(1) das Gesamtzahlungsvolumen einer Akzeptanzstelle im Kalendermonat EUR 250,00 nicht überschreitet. Compay behält sich das Recht vor, weitere Mindest- und/oder Höchstsummen für Auszahlungen festzulegen oder die bestehenden Höchstsummen anzupassen;

(2) die Akzeptanzstelle eine gültige PIN besitzt und verwendet

(3) die Akzeptanzstelle den KM$-Akzeptanzvertrag und den KM$-Nutzungsvertrag einhält.

8.1(e) Ausgeschlossen ist die Einlösung von KM$

(1) als Gegenleistung für sexuelle Dienstleistungen. Unter sexuellen Dienstleistungen sind sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes zu verstehen. Eine sexuelle Dienstleistung ist demnach eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor einer anderen Person gegen Entgelt;

(2) für Übertragungen an andere Nutzer, die nicht als Service Provider registriert sind.

(3) für ungesetzliche oder unlautere Zwecke.

8.1(f) Compay behält sich eine jederzeitige Änderung der zugelassenen bzw. ausgeschlossenen Einsatzmöglichkeiten der KM$ vor. Compay oder Ideawise wird die Akzeptanzstelle über etwaige Änderungen informieren.

8.2 Autorisierung der KM$-Einlösung

Die Akzeptanzstelle erteilt die Zustimmung („Autorisierung„) zur Einlösung gemäß Ziff. 6, indem sie die Einlösung von KM$ mittels Eingabe der zugehörigen PIN freigibt. Nach der Autorisierung, kann die Akzeptanzstelle die KM$-Einlösung nicht mehr widerrufen. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass Compay die für die Ausführung der Einlösung notwendigen personenbezogenen Daten der Akzeptanzstelle verarbeitet, übermittelt und speichert.

8.3 Ablehnung der KM$-Einlösung
Compay ist berechtigt, die KM$-Einlösung abzulehnen, wenn

8.3(a) sich der die Akzeptanzstelle nicht mit seiner PIN legitimiert hat,

8.3(b) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des KM$-Guthabens besteht, oder

8.3(c) das KM$-Guthaben gesperrt ist.

8.4 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten der Akzeptanzstelle

8.4(a) Die Akzeptanzstelle hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von ihrer PIN erlangt. Die Akzeptanzstelle hat zu diesem Zweck insbesondere Folgendes zu beachten: Die PIN darf

(1) nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,

(2) nicht außerhalb von Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weitergegeben werden,

(3) nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im mobilen Endgerät).

8.4(b) Die der Akzeptanzstelle über das Portal angezeigten Transaktionsinformationen sind zu kontrollieren und im Fall von Fehlern unverzüglich gegenüber dem Customer Relations Team von Compay gegenüber dem Customer Relations Team von Compay gemäß Ziff. 8.5 anzuzeigen.

8.4(c) Die Akzeptanzstelle darf ihr KM$-Guthaben weder verkaufen noch auf andere Personen (auch nicht Familienmitglieder) übertragen oder anderen Personen das KM$-Guthaben zur Nutzung überlassen.

8.5 Unterrichtungs- und Aufklärungspflichten

Wenn die Akzeptanzstelle davon Kenntnis erlangt, dass ihre PIN verloren gegangen ist, missbräuchlich verwendet worden ist, oder eine andere Person unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt hat, hat sie das Compay Customer Relations Team (Kontakt: c.will@compay.de unverzüglich zu informieren, um das KM$-Guthaben sperren zu lassen.

8.6 Keine Verantwortung für Leistungen von Ideawise

Beim Einlösen der KM$ gegenüber Ideawise schließt die Akzeptanzstelle mit Ideawise eigene Verträge über die von Ideawise zu erbringenden Leistungen ab. Ideawise handelt dabei nicht als Erfüllungsgehilfe von Compay und auch Compay handelt nicht als Erfüllungsgehilfe von Ideawise. Mögliche Gewährleistungs- und/oder Garantiefälle in Bezug auf Leistungen von Ideawise, die die Akzeptanzstelle gegen Einlösung von KM$ erwirbt, sind unter Ausschluss von Ansprüchen gegen Compay, zwischen der Akzeptanzstelle und der Ideawise abzuwickeln. Compay übernimmt keine Gewähr für die Bereitschaft von Ideawise zum Abschluss einzelner Verträge oder zum Erbringen einer Leistung.

8.7  Aufladen des KM$-Guthabens

8.7(a) Um KM$ bestimmungsgemäß einlösen zu können, kann die Akzeptanzstelle KM$-Guthaben erwerben, das dem ihr zugeordneten Verrechnungskonto verbucht wird („Aufladung“).

8.7(b) Den für die Aufladung erforderlichen Aufladeauftrag an Compay erteilt die Akzeptanzstelle über das Portal. Die Akzeptanzstelle ist nicht verpflichtet, das KM$-Guthaben aufzuladen. Umgekehrt ist auch Compay nicht verpflichtet, einen Aufladeauftrag anzunehmen.

8.7(c) Die Aufladung erfolgt durch SEPA-Überweisung oder (soweit angeboten) durch SEPA-Lastschrift eines Betrags in Euro von einem Konto der Akzeptanzstelle auf ein von Compay zu diesem Zweck geführtes Konto und anschließender buchhalterischen Umbuchung auf das der jeweiligen Akzeptanzstelle zugeordnete Verrechnungskonto. Bei diesen Konten handelt es sich um Konten von Compay; die Akzeptanzstelle hat keine Verfügungsbefugnis über diese Konten. Überwiesene Beträge werden nicht verzinst. Compay behält sich das Recht vor, die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.

8.7(d) Die Akzeptanzstelle erhält über das Portal Informationen über den aktuellen Guthabenstand.

8.7(e) Die Umbuchung und Bereitstellung von KM$-Guthaben begründet hinsichtlich der Verrechnungskonten, auf denen die entsprechenden Guthaben verbucht sind, keine Girokontofunktion. Das der jeweiligen Akzeptanzstelle zugeordnete KM$-Guthaben dient ausschließlich der Teilnahme am KM$-System und wird nicht verzinst.

8.7(f)  Compay behält sich das Recht vor, Stornogebühren, Gebühren für Rückbuchungen, Rücklastschriften und ähnliche Kosten, die bei fehlerhaften Zahlungsvorgängen anfallen können, zu verrechnen oder einen entsprechenden KM$-Betrag von dem KM$-Guthaben der betreffenden Akzeptanzstelle abzuziehen.

8.7(g) Compay behält sich das Recht vor, Mindest- und/oder Höchstsummen für Einzahlungen und/oder den Gesamtkontostand festzulegen oder die bestehenden Höchstsummen anzupassen.

8.7(h) Die Akzeptanzstelle versichert beim Erteilen eines Aufladeauftrages, dass sämtliche Erwerbsvoraussetzungen gemäß Ziff. 8.8 in ihrer Person vorliegen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Erwerbsvoraussetzungen nicht vorlagen oder entfallen diese Voraussetzungen nachträglich, kann Compay die KM$-Gutschrift stornieren.

8.8 Voraussetzungen für den Erwerb von KM$

8.8(a) Der Erwerb von KM$ durch die Akzeptanzstelle setzt voraus, dass die Akzeptanzstelle

(1) sich zuvor auf dem Portal registriert und den Portal-AGB wirksam zugestimmt hat;

(2) soweit es sich bei ihr um eine natürliche Person handelt,

(i) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

(ii) den Hauptwohnsitz in dem Europäischen Wirtschaftsraum hat;

(3) auf einer Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des HM Treasury (UK) und/oder des OFAC/SDN (USA) steht;

(4) nicht offensichtlich in politischen oder religiösen Extremismus verwickelt ist;

(5) nicht involviert ist in die Produktion bzw. den Handel mit Waffen, Atomenergie, Jagdwilderei bzw. die illegale Tötung streng geschützter Tierarten, die Produktion bzw. den Handel von oder andere Dienstleistungsangebote einschließlich des Angebots von Konsumgütern im Zusammenhang mit Marihuana/Cannabis (ins. THC), Sicherheits- und Verteidigungsaktivitäten und -dienstleistungen (einschl. Dienstleistungen des Vermögensschutzes, Schutz von Veranstaltungen und Personenschutz), der Produktion bzw. dem Handel mit nicht- medizinischen Drogen und illegalen Substanzen, (Online-) Glücksspiel, nicht lizenzierte oder nicht autorisierte Finanz- und Investitionsdienstleistungen, einschließlich des Angebots von virtuellen Währungsplattformen und Wallet-Angeboten ohne Lizenz und/oder nicht lizenzierte Zahlungsdienste über Dritte;

                     (zusammen die „Erwerbsvoraussetzungen„).

                     Compay kann für zukünftige Vertragsschlüsse bzw. Aufladeaufträge weitere Erwerbsvoraussetzungen ausdrücklich aufstellen bzw. Ausnahmen zulassen.

8.8(b)  Compay behält sich das Recht vor, jederzeit von der Akzeptanzstelle die erforderlichen Nachweise zu verlangen, um die Einhaltung der Erwerbsvoraussetzungen zu überprüfen.

8.9  Keine Verzinsung

                      Das KM$-Guthaben wird nicht verzinst.

9. Rücktausch

9.1 Bestehendes KM$-Guthaben kann von der Akzeptanzstelle über das Portal zum Rücktausch durch Compay angefordert werden. Der Rücktausch erfolgt ausschließlich durch Zahlung des entsprechenden Euro-Betrages auf ein Konto der Akzeptanzstelle bei einem CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 3d des Kreditwesengesetzs (KWG); ein Rücktausch mittels Zahlung auf ein Konto, auf dem elektronisches Geld verwaltet wird, ist ausgeschlossen.

9.2 Für die Berechnung des auszuzahlenden Euro-Betrages entspricht ein KM$ einem Euro.

9.3 Der Mindestbetrag für den Rücktausch der KM$ beträgt 100 KM$.

10. Laufzeit und Verfall des KM$-Guthabens

10.1 Die entgegengenommenen oder aufgeladenen KM$ können ab dem Datum ihrer Entgegennahme oder Aufladung innerhalb von drei Jahren erneut eingelöst und zurückgetauscht werden („KM$-Laufzeit„). Beim Einsatz der KM$ werden die zuerst entgegengenommenen oder aufgeladenen KM$ auch zuerst eingesetzt und verrechnet.

10.2 KM$, die nicht innerhalb der Laufzeit eingesetzt werden, verfallen. Verfallene KM$ können nicht mehr eingesetzt werden und werden ersatzlos gelöscht.

11. Sperrung des KM$-Guthabens

11.1 Compay ist berechtigt, die Nutzung des KM$-Guthabens mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn

11.1(a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des KM$-Guthabens bestehen;

11.1(b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Guthabens besteht und/oder

11.1(c) der Nutzer gegen

(1) die Community-Richtlinien des Portals;

(2) die Portal-AGB;

(3) die KM$-AGB und/oder

(4) diesen KM$-Ausgabevertrag
verstößt.

11.2 Die Sperrung kann abhängig von dem Grund der Sperrung dauerhaft oder auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt erfolgen. Solange und soweit KM$-Guthaben gesperrt ist, besteht keine Nutzungsmöglichkeit des KM$-Guthabens.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig wird die Akzeptanzstelle unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeiten vorab, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unterrichten.

11.4 Im Fall einer nur vorübergehenden Sperrung des KM$-Guthabens wird Compay die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind.

11.5 Im Falle einer dauerhaften Sperrung wird das KM$-Guthaben ersatzlos gelöscht.

12. Haftungsbeschränkungen

12.1 Für Schäden, die der Akzeptanzstelle durch Compay, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Compay entstehen, haftet Compay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung die Akzeptanzstelle daher berechtigterweise vertrauen dürfen.

12.2 Die sich aus Ziff. 12.1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Compay einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.  Dauer und Beendigung

13.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

13.2 Die Akzeptanzstelle kann die gesamte Geschäftsverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Akzeptanzstelle wird die Betreiberin über die Kündigung zeitgleich mit der Kündigung informieren

13.3 Compay kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündisgungsfrist von zwei (2) Monaten kündigen.

13.4 Compay ist berechtigt, den Akzeptanzvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem der Vertrag gemäß den KM$-AGB des Kunden mit Ideawise endet.

13.5 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

13.5(a) eine Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder nicht (mehr) im Besitz der für die Erbringung ihres Geschäftsbetriebes erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen ist und/oder ihr diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden; und/oder

13.5(b) erhebliche nachteilige Umstände über eine Partei bekannt werden, die der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen; und/oder

13.5(c) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer Partei eintritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine (bevorstehende) Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrückgabe wegen fehlender Deckung, negative Wirtschaftsauskunft), ihre Vermögenslage nicht gesichert erscheint, oder wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihren Informationspflichten gemäß dieser Vereinbarung schuldhaft nicht nachkommt; und/oder

13.5(d) eine zuständige Aufsichtsbehörde dieses Vertragsverhältnis beanstandet; und/oder

13.5(e) die Akzeptanzstelle ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegt; und/oder

13.5(f) eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe verletzt; Abmahnung und/oder Fristsetzung sind jedoch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen; und/oder

13.5(g) der Kooperationsvertrag zwischen Ideawise und Compay – gleich aus welchem Grund – beendet wird; und/oder

13.5(h) aufgrund einer Änderung anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben der Vertrag nicht mehr im Einklang mit und unter Einhaltung von diesen Bestimmungen und Vorgaben durchgeführt werden kann; und/oder

13.5(i) die KM$-Akzeptanzstelle nicht oder nicht mehr über eine – soweit erforderlich – gültige Gewerbeerlaubnis sowie sonstige erforderliche Erlaubnisse zum Betrieb ihres Geschäftsbetriebs verfügt.

13.6 Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Gegenüber Compay hat die Kündigung per E-Mail an service@compay.de zu erfolgen.

14. Datenschutz / Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen

14.1 In der vorliegenden Beauftragung der Ausgabestelle zur Erbringung von Leistungen gemäß diesem Vertrag ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass Compay die für die Erbringung dieser Leistungen und die Durchführung dieses Vertrags notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet, übermittelt und speichert.

14.2 Compay ist berechtigt, den Namen und die Anschrift der Akzeptanzstelle an Ideawise sowie die Kunden weiterzugeben, sofern diese gegenüber Compay geltend machen, dass bereicherungsrechtliche Ansprüche gegenüber der Akzeptanzstelle als KM$-Empfänger bestehen.

14.3 Im vorstehend beschriebenen Umfang befreit die Akzeptanzstelle Compay auch von Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen.

15. Geldwäscherechtlichte Verpflichtungen; (Mitwirkungs-)Pflichten

Compay ist unter Umständen gesetzlich verpflichtet, Sorgfaltspflichten nach den jeweils gültigen Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und zur Identifizierung der Akzeptanzstelle (Know Your Customer) zu erfüllen und hierzu Informationen von der Akzeptanzstelle, gegebenenfalls dessen Organen und wirtschaftlich Berechtigten oder verbundenen Unternehmen einzuholen. Die Akzeptanzstelle sichert zu, solche Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, während der Vertragsbeziehung soweit erforderlich zu aktualisieren, insbesondere Änderungen mitzuteilen, und Compay in jeder notwendigen Weise bei der Erfüllung der Verpflichtungen unter den jeweils gültigen Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und zur Kundenidentifizierung zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Compay verpflichtet sein, verdächtige Vorgänge den Behörden zu melden. Falls Compay einer solchen Meldepflicht nachkommt, hat dies Vorrang vor Geheimhaltungspflichten, die gegenüber der Akzeptanzstelle ggf. auf Basis dieses Vertragsverhältnisses bestehen. Ein Geldwäscheverdacht kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung, z.B. durch Kündigung aus wichtigem Grund, führen. Compay übernimmt keine Haftung für Schäden, die etwa aus Offenlegungen gegenüber Behörden oder einer Beendigung der Geschäftsbeziehung aus diesem Grund entstehen sollten.

16. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Die Parteien übernehmen jeweils für die von ihnen aufgrund dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen die Gewähr der Einhaltung und Vereinbarkeit aller Handlungen bzw. Unterlassungen mit den für sie einschlägigen Gesetzen und sonstigen hoheitlichen Vorschriften.

17. Änderungen dieser Bedingungen 

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

17.2 Compay ist berechtigt, diese Akzeptanzbedingungen zu ändern, soweit dies der Akzeptanzstelle zumutbar ist und wenn berechtigte Interessen von Compay dies rechtfertigen, insbesondere um

·       aufsichtsrechtliche Anforderungen einzuhalten; 

·       Änderungen und Entwicklungen der Art und Weise widerzuspiegeln, wie Compay ihr Geschäft betreibt;

·       Änderungen der Marktbedingungen oder der branchenüblichen Praxis widerzuspiegeln.

17.3 Compay wird die Akzeptanzstelle über die geänderten Bedingungen im Falle von unwesentlichen Änderungen fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten unterrichten, im Falle von wesentlichen Änderungen (z.B. Änderungen, die der Akzeptanzstelle zusätzliche Pflichten auferlegen) vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Unwesentliche Änderungen der Bedingungen gelten als von der Akzeptanzstelle angenommen, wenn die Akzeptanzstelle den geänderten Bedingungen nicht vor dem Tag, an dem die Änderungen in Kraft treten widerspricht. Compay wird in diesem Fall die Akzeptanzstelle über die Bedeutung seines Schweigens mit der Mitteilung der Änderung unterrichten. Im Falle wesentlicher Änderungen bittet Compay die Akzeptanzstelle um Zustimmung zu den Änderungen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne oder mehrere Regelungen des Vertrages im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.

18.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen der Akzeptanzstelle finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Compay der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat, es sei denn, eine von Compay mit der erforderlichen Vertretungsmacht ausgestattete Person hat die Geltung dieser Bedingungen der Akzeptanzstelle ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

18.3 Diese Akzeptanzbedingungen sowie der Erwerb von KM$ unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

18.4 Diese Akzeptanzbedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

18.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Beklagten; steht dem Nutzer ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand offen, so wählt der Kunde den einschlägigen Gerichtsstand.

18.6 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstands nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

19. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Akzeptanzstelle hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung:

· Die Akzeptanzstelle kann sich mit einer Beschwerde an die Kontaktstelle von Compay wenden. Compay wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten.

· Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Compay nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.