Nutzungs­bedingungen der Firma Compay GmbH gegenüber den Endkunden

AGB

§ 1 Geschäftsgegenstand

Die Compay GmbH, im Weiteren „Compay“ genannt, führt Forderungseinzug nebst dazugehörigen Leistungen durch. Mit Hilfe des Forderungseinzugssystems von der Compay ist es dem Endkunden, im Weiteren „User“ genannt, möglich, kostenpflichtige Onlineangebote in Anspruch zu nehmen.

§ 2 Kostenpflichtige Angebote des Webmasters

Gegenstand der Nutzung sind die kostenpflichtigen Angebote, die auf der jeweiligen Internetplattform unseres Auftraggebers, im Weiteren „Webmaster“ genannt angeboten werden. Für den Forderungseinzug für die, vom User ausgewählten, Angebote stellt die Compay dem User eigene und zugelieferte Software kostenlos zur Verfügung und führt neben dem Forderungseinzug auch Supportleistungen durch.

§ 3 Kaufstrecke, Leistungsbeziehungen

1. Im Rahmen der Kaufstrecke – je nach eingebundener Art und Weise der Kaufstrecke beim Webmaster – wird der User

  • entweder im Rahmen der Kaufstrecke auf die Server der Compay umgeleitet, wo er dann den Kaufprozess abschließt
  • oder aber die Kaufstrecke wird seitens des Users beim Webmaster abgeschlossen und der darauf anschließende Kaufbestätigungs- bzw. Forderungseinzugsprozess wird seitens der Compay durchgeführt.

2. Im letzten Schritt der Kaufstrecke betätigt der User den Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder einen ähnlich lautenden Button zum kostenpflichtigen Abschluss der Bestellung. Durch jenen Klick gibt der User ein rechtsverbindliches Angebot über das jeweilige kostenpflichtige Produkt gegenüber dem jeweiligen Webmaster ab. Die Annahme des Angebots geschieht durch die unmittelbar darauffolgende Bestätigungs-E-Mail seitens der Compay, die an den jeweiligen User im Auftrag des jeweiligen Webmasters versendet wird, jedoch spätestens durch die Kontobelastung des Users. Auch seitens der Compay wird dem User mitgeteilt, falls der Kaufvertrag nicht zustande kommt.

3. Im Rahmen einer der Compay seitens des Webmasters erteilten Vollmacht ist diese berechtigt, als Vertreterin mit Abschluss- und Geldempfangsvollmacht aufzutreten und das gesamte Forderungsmanagement durchzuführen. Dementsprechend führt die Compay im Namen des Webmasters eigene Identitäts- und Bonitätsprüfung, ferner den Forderungseinzug, das Mahnwesen und den Support durch.

4. Im Rahmen des Forderungseinzugs wird ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen User und der Compay in Bezug auf die Softwarenutzung begründet, wobei das Nutzungsrecht der Software für den User kostenlos sind. Auch in diesem Falle, vgl. § 3 Ziffer 2, geschieht die Abgabe eines verbindlichen Angebots seitens des Users durch die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder des Buttons ähnlichen Inhalts, die Annahme des Angebots erfolgt durch das Versenden der den Kauf bestätigenden E-Mail, vgl. § 3 Ziffer 2, jedoch spätestens durch die Kontobelastung des Users für den Kauf bei dem Webmaster.

§ 4 Forderungseinzug

1. Zur Nutzung des EDV-gestützten Systems zum Forderungseinzug benötigt der User einen Internetzugang und einen SSL-fähigen Browser.

2. Je nach Zahlungsart variieren die einzelnen Schritte des jeweiligen Forderungseinzugs. Während bei der Zahlung etwa per SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte der User nach seinen für den Forderungseinzug relevanten Daten gefragt wird, entfällt dieser Schritt bei einem Forderungseinzug per Vorkasse. Bei jedem der verschiedenen Forderungseinzugsverfahren wird der Kaufvorgang durch das Anklicken des Buttons gemäß § 3 Ziffer 2 abgeschlossen. Sodann überweist der User im Falle eines Kaufs per Vorkasse den jeweiligen Betrag selbst; Bei dem Kauf per Lastschrift oder Kreditkarte wird das Einzugsverfahren seitens der Compay sofort, das heißt direkt nach dem Abschluss des Bestellvorganges eingeleitet. Insoweit verkürzt sich die Frist für die sogenannte Vorabinformation zur SEPA-Lastschrift von 14 Tagen auf unverzüglich.

§ 5 Rechte, Pflichten und Angaben des Users

1. Der User ist berechtigt, für die Dauer seines Vertragsverhältnisses mit dem Webmaster die vorgenannte Software kostenlos zu benutzen. Er ist jedoch nicht befugt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen oder es Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Ferner ist jegliche Unterlizensierung oder Veröffentlichung sämtlicher Daten in Bezug auf den Forderungseinzug durch den User nicht gestattet. In diesem Zusammenhang sichert der User zu, die ihm zu Forderungseinzugszwecken gestellte Plattform ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen.

2. Der User ist verpflichtet, jede Änderung seiner für den Forderungseinzug angegebenen Daten, insbesondere der E-Mailadresse, der Anschrift sowie der Kontoverbindungsdaten, der Compay unverzüglich mitzuteilen. Bei sich wiederholenden Mitgliedschaften, sogenannte Abonnements, verpflichtet sich der User, entsprechende Änderungen spätestens drei Werktage vor der nächsten Kontobelastung der Compay gegenüber mitzuteilen, wobei ein Werktag im Sinne dieser Regelung einem Bankarbeitstag gleichzusetzen ist. Unter folgendem Link kann der User die Aktualisierung seiner für den Forderungseinzug relevanten Daten vornehmen: payment.compay.de/HelpDesk

3. Der User sichert zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Der User verpflichtet sich, im Rahmen entsprechender Abfragen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen.

§ 6 Support

Für sämtliche Fragen des Forderungseinzugs, insbesondere bei Angelegenheiten rund um die Aktualisierung der für den Forderungseinzug relevanten Daten, des Forderungsstandes oder der Forderungseinzugsart, führt die Compay im Auftrag des Webmasters den Support durch. Für den User ist der Support kostenlos.

§ 7 Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit der Compay (vgl. § 3 Ziffer 4) endet automatisch mit der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses mit dem Webmaster, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung des hiesigen Vertrages bedarf.

Bei dauerhaften Verträgen (z. B. sogenannten Abonnements) endet das Vertragsverhältnis mit der Compay (vgl. § 3 Ziffer 4) automatisch mit der Beendigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Webmaster durch Kündigung. Bei den von vornherein befristeten Verträgen mit dem jeweiligen Webmaster bzw. bei Verträgen mit dem Webmaster, welche mit Ausschöpfung eines bestimmten Guthabens oder mit Verbrauch von bestimmten Einheiten verbunden ist, endet der hiesige Vertrag in dem zuerst genannten Fall mit dem Ablauf der Vertragsfrist, im zweiten Fall in dem Zeitpunkt der Ausschöpfung des Guthabens, schließlich in dem zuletzt genannten Fall in dem Zeitpunkt, wenn die jeweils erworbene Einheit verbraucht wurde.

§ 8 Nichtannahme des Angebots, fristlose Kündigung, interne Blacklist

1. Die Compay behält sich vor, Angebote bestimmter User nicht anzunehmen. Die Annahme des Antrags des Users kann insbesondere dann abgelehnt werden, wenn für eine unsachgemäße Vertragsnutzung ein Anfangsverdacht besteht oder bereits ein sachlicher Grund vorliegt. Dies liegt z.B. dann vor, wenn eine plausible Annahme besteht, dass der User Falschangaben getätigt hat oder beabsichtigt, die Leistungen der Compay oder des Webmasters missbräuchlich zu nutzen oder er voraussichtlich seiner Pflicht zur Begleichung nicht nachkommen wird.

2. In Fällen der gestörten Vertragsabwicklung, z.B. wenn auf dem jeweiligen Userkonto dreimalig Rücklastschriften verbucht wurden oder wenn das Verhalten des Users ausfällig, belästigend oder beleidigend wird, oder auch bei dem begründeten Verdacht der Falschangabe von personenbezogenen Daten, behält sich die Compay vor, den jeweiligen Vertrag (vgl. § 3 Ziffer 4) sofort, d.h. fristlos, zu kündigen.

3. Im Fall der fristlosen Kündigung als auch in Fällen, wenn der Mitgliedschaftsbetrag nach einer vorangegangenen Mahnung, die durch die Compay versendet wird, nicht bezahlt wird, behält sich die Compay vor, den jeweiligen User auf eine interne sogenannte Blacklist aufzunehmen, damit weitere Vertragsabschlüsse durch den User ausgeschlossen werden können.

§ 9 Einzugsermächtigung, Verzugszinsen, Rückbelastungen

1. Im Fall eines Produktkaufs mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte ermächtigt der User die Compay, ungeachtet eines anderweitig erteilten Einverständnisses, den Forderungseinzug vorzunehmen.

2. Sollte eine Rückbelastung aufgrund von durch den User falsch mitgeteilten Angaben, mangelnder Kontodeckung oder aus sonstigen Gründen bei der Compay verbucht worden sein, ist der User verpflichtet, die entstandenen Kosten (Rückbelastungsgebühren, Verzugszinsen) dem Webmaster gegenüber zu erstatten.

3. Leistet der User Teilzahlungen auf eine bestehende Forderung, so werden diese zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Eine zur Tilgung der Forderung nicht vollständig ausreichende Zahlung wird zunächst auf Auslagen des Webmasters, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 10 Haftung

1. Die Compay übernimmt keine Haftung für Inhalte, die auf den Webseiten des jeweiligen Auftraggebers veröffentlicht werden. Vor der Einbindung des Forderungseinzugssystems der Compay in das jeweilige Angebot des Webmasters, wurde die jeweilige Webseite bzw. das jeweilige Angebot des Webmasters auf die rechtliche Konformität überprüft. Im Zeitpunkt der vorgenannten Aufschaltung konnte keine Rechtsverletzung erkannt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Inhalte im Nachhinein von jeweiligen Anbietern verändert werden.

2. Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Compay sind, unabhängig vom Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der Compay, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Haftung der Compay für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet die Compay für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

3. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch für mit der Compay verbundene Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen der Compay und/oder der Compay verbundenen Unternehmen.

§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen

1. Die Compay behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit der User dadurch nicht unzumutbar belastet wird, insbesondere um:

  • die Bedingungen an geltende oder neu beschlossene Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzupassen;
  • die Bedingungen an eine Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen oder einer anderen zuständigen Behörde anzupassen, die den Inhalt des Portals oder die über sie angebotenen Dienste betrifft; 
  • Änderungen und Entwicklungen der Art und Weise widerzuspiegeln, wie es sein Geschäft betreibt;
  • Änderungen der Marktbedingungen oder der branchenüblichen Praxis widerzuspiegeln.

2. Die Compay wird seine User über die geänderten Bedingungen im Falle von unwesentlichen Änderungen fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten unterrichten, im Falle von wesentlichen Änderungen (z.B. Änderungen, die den Usern zusätzliche Pflichten auferlegen) vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Unwesentliche Änderungen der Bedingungen gelten als vom User angenommen, wenn der User den geänderten Bedingungen nicht vor dem Tag, an dem die Änderungen in Kraft treten, widerspricht. Die Compay wird in diesem Fall den User über die seines Schweigens mit der Mitteilung der Änderung unterrichten. Im Falle wesentlicher Änderungen bittet Compay den User um Zustimmung zu den Änderungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung der Bedingungen oder der zustande kommenden Vereinbarung als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstands nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

4. Die Compay nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu rechtlich auch nicht verpflichtet.