1. Hintergrund und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Ausgabebedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Compay GmbH, Mettmanner Straße 25 / 13, 40699 Erkrath, („Compay“ oder „Ausgabestelle“) und einem Kunden hinsichtlich der Teilnahme am KM$-System, insbesondere hinsichtlich der Ausgabe und Einlösung von KM$ („KM$-Ausgabevertrag“). Die vorherige Zustimmung des Nutzers zu diesem KM$-Ausgabevertrag ist Voraussetzung für den Erwerb und die Einlösung von KM$.

1.2 Compay kooperiert als Ausgabestelle für KM$ mit der Ideawise Limited, Room 604, Alliance Building, 133 Connaught Road, Central Hong Kong, HK, („Ideawise“ oder „Betreiberin“). Ideawise betreibt das Internetportal Kaufmich.com (das „Portal“) und möchte den Nutzern des Portals (die „Nutzer“) in Zusammenarbeit mit Compay ein Gutschein-System zur Verfügung stellen („KM$-System“). Das KM$-System bietet den Nutzern des Portals die Möglichkeit, durch den Erwerb virtueller Wertmarken mit Gutscheinfunktion („Kaufmich-Dollar“ oder „KM$“) zusätzliche Funktionen des Portals zu nutzen und untereinander Produkte oder Dienstleistungen aus einem sehr begrenzten Spektrum an Produkten und Dienstleistungen mit einem kommunikativ erotischen Charakter („Begrenztes KM$-Produktspektrum“) über das Portal auszutauschen.

1.3 Bei den KM$ beziehungsweise dem mit ihrem Einsatz verbundenen Verfahren handelt es sich um ein Zahlungsinstrument, das nur für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b) ZAG eingesetzt werden kann. KM$ können ausschließlich von Nutzern bei Compay erworben werden und werden dort als Guthaben, das dem jeweiligen Nutzer zugewiesen ist, verwaltet (das „KM$-Guthaben“). Die KM$ können von Nutzern ausschließlich bei anderen Nutzern, die sich auf dem Portal als Service Provider registriert haben und eigene Leistungen auf dem Portal anbieten, („Service Provider“), soweit diese ebenfalls an dem KM$-System teilnehmen, oder bei Ideawise eingelöst werden. (Service Provider und Ideawise zusammen die „Akzeptanzstellen“). Bei dem „Kunden“ handelt es sich um einen Nutzer, der kein Service Provider ist und der an dem KM$-System teilnimmt, um KM$ zu erwerben und gegenüber Service Providern einzutauschen. Es wird klargestellt, dass es sich bei den KM$-Guthaben nicht um elektronisches Geld im Sinne des ZAG handelt und dass weder seitens Ideawise noch der Compay Zahlungsdienste nach dem ZAG erbracht werden.

1.4 Der Kunde ist bereits Vertragspartner der Ideawise, mit der der Kunde einen Vertrag (der „Portal-AGB“) über die Nutzung des Portals sowie geschlossen hat sowie parallel zu diesem Vertrag auch einen Nutzungsvertrag unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verwendung der Kaufmich-Dollar („KM$-Nutzungsvertrag“) über die Teilnahme des Kunden an dem KM$-System schließt.

2. Definitionen

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Definitionen gemäß den KM$-Nutzungsvertrag.

3.  Vertragsschluss

3.1 Compay ist nur zu einer Vertragsdurchführung im Rahmen des von dem Kunden separat mit Ideawise in den KM$-AGB vereinbarten Umfang verpflichtet; der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nur in dem mit Ideawise vereinbarten Umfang abzurufen. Eine Prüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den KM$-AGB obliegt Compay aber nicht.

3.2 Der Abschluss des KM$-Ausgabevertrags erfolgt über das Portal. Einzelheiten zum Vertragsschluss ergeben sich aus der Darstellung des parallel geschlossenen Vertrages mit Ideawise in den KM$-AGB.

3.3 Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Compay gespeichert und ist dem Kunden über das Portal zugänglich.

3.4 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

4. Vertragspartner

Dieser KM$-Ausgabevertrag regelt nur die Leistungsbeziehungen zwischen Compay und dem Kunden (zusammen „Vertragspartner“).

5. Mit den KM$ verbundene Rechte

5.1 Als virtuelle Wertmarken mit Gutscheinfunktion repräsentieren die KM$ einen schuldrechtlichen Anspruch des Kunden gegenüber den Akzeptanzstellen auf Einlösung zum Bezug von Leistungen aus dem Begrenzten KM$-Produktspektrum gemäß diesem KM$-Ausgabevertrag und dem KM$-Nutzungsvertrag von Ideawise. Welche Leistungen im Einzelnen aus dem Begrenzten KM$-Produktspektrum gegen Einlösung von KM$ bezogen werden können und wie viele KM$ jeweils eingelöst werden müssen, richtet sich allein nach dem und veränderlichen Angebot der jeweiligen Akzeptanzstelle, das Compay nicht beeinflussen kann.

5.2 KM$ gewähren weder ein Recht auf Zurückgewährung eines einmal eingezahlten Vermögens noch gewähren sie sonstige vermögensmäßige Rechte gegenüber Compay.

5.3 KM$ gewähren keine mitgliedschaftlichen Rechte in Form von Dividenenzahlungen oder vergleichbaren Ansprüchen oder einer Berechtigung mit vermögensmäßigem Gehalt zur Einflussnahme auf Compay, Ideawise oder ein sonstiges Unternehmen.

5.4 Es wird klargestellt, dass es sich bei den KM$ nicht um Kryptowerte im Sinne des § 1 Abs. 11 S. 4 KWG handelt. Insbesondere sind sie nicht frei übertragbar, da sie von den Nutzern des Portals nur bei den Akzeptanzstellen eingelöst werden können, aber darüber hinaus nicht übertragen werden können

6. Einsatz der KM$

6.1 Die KM$ können von dem Kunden nur bei den Akzeptanzstellen und nur zum Bezug von Leistungen aus dem Begrenzten KM$-Produktspektrum nach näherer Maßgabe der Ziff. 4 eingesetzt werden.

6.2 Vor dem erstmaligen Einsatz der KM$ muss der Kunde über das Portal eine persönliche Identifizierungsnummer („PIN“) wählen, die er für den späteren Einsatz der KM$ benötigt.

6.3 Der Einsatz von KMS setzt voraus, dass

6.3(a) das Gesamtzahlungsvolumen eines Kunden im Kalendermonat EUR 250,00 nicht überschreitet. Compay behält sich das Recht vor, weitere Mindest- und/oder Höchstsummen für Auszahlungen festzulegen oder die bestehenden Höchstsummen anzupassen;

6.3(b) der Kunde eine gültige PIN besitzt und verwendet

6.3(c) der Kunde diesen KM$-Ausgabevertrag und den KM$-Nutzungsvertrag einhält.

6.4 Ausgeschlossen ist der Einsatz von KM$

6.4(a) als Gegenleistung für sexuelle Dienstleistungen. Unter sexuellen Dienstleistungen sind sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes zu verstehen. Eine sexuelle Dienstleistung ist demnach eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor einer anderen Person gegen Entgelt;

6.4(b) für Übertragungen an andere Nutzer, die nicht als Service Provider registriert sind.

6.4(c) für ungesetzliche oder unlautere Zwecke.

6.5 Compay behält sich eine jederzeitige Änderung der zugelassenen bzw. ausgeschlossenen Einsatzmöglichkeiten der KM$ vor. Compay oder Ideawise wird den Kunden über etwaige Änderungen informieren.

6.6 Vom Kunden eingelöste KM$ werden mit etwaigem KM$-Guthaben auf dem jeweiligen dem Kunden zugeordneten KM$-Guthabenkonto verrechnet. Das KM$-Guthabenkonto dient ausschließlich internen Verrechnungszwecken und ist kein Zahlungskonto.

7. Autorisierung der KM$-Einlösung

Der Kunde erteilt die Zustimmung („Autorisierung“) zur Einlösung gemäß Ziff. 6, indem er die Einlösung von KM$ gegenüber einer Akzeptanzstelle mittels Eingabe der zugehörigen PIN freigibt. Nach der Autorisierung kann der Kunde die KM$-Einlösung nicht mehr widerrufen. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass Compay die für die Ausführung der Einlösung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, übermittelt und speichert.

8. Ablehnung der KM$-Einlösung

Compay ist berechtigt, die KM$-Einlösung abzulehnen, wenn

8.1(a) sich der Kunde nicht mit seiner PIN legitimiert hat,

8.1(b) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des KM$-Guthabens besteht, oder

8.1(c) das KM$-Guthaben gesperrt ist.

9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erlangt. Der Kunde hat zu diesem Zweck insbesondere Folgendes zu beachten: Die PIN darf

9.1(a) nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,

9.1(b) nicht außerhalb von Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weitergegeben werden,

9.1(c) nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im mobilen Endgerät).

9.2 Die dem Kunden über das Portal angezeigten Transaktionsinformationen sind zu kontrollieren und im Fall von Fehlern unverzüglich gegenüber dem Customer Relations Team von Compay gemäß Ziff. 9 anzuzeigen.

9.3 Der Kunde darf sein KM$-Guthaben weder verkaufen noch auf andere Personen (auch nicht Familienmitglieder) übertragen oder anderen Personen das KM$-Guthaben zur Nutzung überlassen.

10. Unterrichtungs- und Aufklärungspflichten

Wenn der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine PIN verloren gegangen ist, missbräuchlich verwendet worden ist, oder eine andere Person unberechtigt Kenntnis von der PIN erlangt hat, hat er das Compay Customer Relations Team (Kontakt: service@compay.de) unverzüglich zu informieren, um das KM$-Guthaben sperren zu lassen.

11. Keine Verantwortung für Leistungen der Akzeptanzstellen

Beim Einlösen der KM$ schließt der Kunde mit den Akzeptanzstellen eigene Verträge über die von ihr zu erbringenden Leistungen ab. Die Akzeptanzstellen handeln dabei nicht als Erfüllungsgehilfen von Compay und auch Compay handelt nicht als Erfüllungsgehilfe der Akzeptanzstellen. Mögliche Gewährleistungs- und/oder Garantiefälle in Bezug auf Leistungen der Akzeptanzstellen, die der Kunde gegen Einlösung von KM$ erwirbt, sind unter Ausschluss von Ansprüchen gegen Compay, zwischen dem Kunden und der jeweiligen Akzeptanzstelle abzuwickeln. Compay übernimmt keine Gewähr für die Bereitschaft der Akzeptanzstellen zum Abschluss einzelner Verträge oder zum Erbringen einer Leistung.

12. Aufladen des KM$-Guthabens

12.1  Um KM$ bestimmungsgemäß einlösen zu können, muss der Kunde KM$-Guthaben erwerben („Aufladung“).

12.2  Den für die Aufladung erforderlichen Aufladeauftrag an Compay erteilt der Kunde über das Portal. Der Kunde ist nicht zur Aufladung verpflichtet. Umgekehrt ist auch Compay nicht verpflichtet, einen Aufladeauftrag des Kunden anzunehmen.

12.3  Die Aufladung erfolgt durch SEPA-Überweisung oder (soweit angeboten) durch SEPA-Lastschrift oder (soweit angeboten) druch Kreditkarte eines Betrags in Euro von einem Konto des Kunden auf ein von Compay zu diesem Zweck geführtes Konto. Bei diesem Konto handelt es sich um ein Konto von Compay; der Kunde hat keine Verfügungsbefugnis über dieses Konto. Überwiesene Beträge werden nicht verzinst. Compay behält sich das Recht vor, die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden jederzeit zu erweitern oder einzuschränken.

12.4  Der Kunde erhält über das Portal Informationen über den aktuellen Stand des KM$-Guthabens.

12.5  Die Umbuchung und Bereitstellung von KM$-Guthaben begründet hinsichtlich der internen Verrechnungskonten, auf denen die entsprechenden Guthaben verbucht sind, keine Girokontofunktion. Das dem jeweiligen Kunden zugeordnete KM$-Guthaben dient ausschließlich der Teilnahme am KM$-System und wird nicht verzinst.

12.6  Compay behält sich das Recht vor, Stornogebühren, Gebühren für Rückbuchungen, Rücklastschriften und ähnliche Kosten, die bei fehlerhaften Zahlungsvorgängen anfallen können, zu verrechnen oder einen entsprechenden KM$-Betrag von dem KM$-Guthaben des betreffenden Kunden abzuziehen.

12.7  Compay behält sich das Recht vor, Mindest- und/oder Höchstsummen für Einzahlungen und/oder den Gesamtkontostand festzulegen oder die bestehenden Höchstsummen anzupassen.

12.8  Der Kunde versichert beim Erteilen eines Aufladeauftrages, dass sämtliche Erwerbsvoraussetzungen gemäß Ziff. 13 in seiner Person vorliegen. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Erwerbsvoraussetzungen nicht vorlagen oder entfallen diese Voraussetzungen nachträglich, kann Compay die KM$-Gutschrift stornieren.

13. Voraussetzungen für den Erwerb von KM$

13.1 Der Erwerb von KM$ durch den Kunden setzt voraus, dass der Kunde

13.1(a) sich zuvor auf dem Portal registriert und den Portal-AGB wirksam zugestimmt hat;

13.1(b) das 18. Lebensjahr vollendet hat;

13.1(c) seinen Hauptwohnsitz in dem Europäischen Wirtschaftsraum hat;

13.1(d) nicht auf einer Sanktionsliste der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des HM Treasury (UK) und/oder des OFAC/SDN (USA) steht;

13.1(e) nicht offensichtlich in politischen oder religiösen Extremismus verwickelt ist;

13.1(f) nicht involviert ist in die Produktion bzw. den Handel mit Waffen, Atomenergie, Jagdwilderei bzw. die illegale Tötung streng geschützter Tierarten, die Produktion bzw. den Handel von oder andere Dienstleistungsangebote einschließlich des Angebots von Konsumgütern im Zusammenhang mit Marihuana/Cannabis (ins. THC), Sicherheits- und Verteidigungsaktivitäten und -dienstleistungen (einschl. Dienstleistungen des Vermögensschutzes, Schutz von Veranstaltungen und Personenschutz), der Produktion bzw. dem Handel mit nicht- medizinischen Drogen und illegalen Substanzen, (Online-) Glücksspiel, nicht lizenzierte oder nicht autorisierte Finanz- und Investitionsdienstleistungen, einschließlich des Angebots von virtuellen Währungsplattformen und Wallet-Angeboten ohne Lizenz und/oder nicht lizenzierte Zahlungsdienste über Dritte;

(zusammen die „Erwerbsvoraussetzungen“). Compay kann für zukünftige Vertragsschlüsse bzw. Aufladeaufträge weitere Erwerbsvoraussetzungen ausdrücklich aufstellen bzw. Ausnahmen zulassen.

13.2 Compay behält sich das Recht vor, jederzeit von dem Kunden die erforderlichen Nachweise zu verlangen, um die Einhaltung der Erwerbsvoraussetzungen zu überprüfen.

14. Keine Verzinsung

Das KM$-Guthaben des Kunden wird nicht verzinst.

15. Kein Rücktausch

Der Kunde kann sein KM$-Guthaben nicht gegen Euro zurücktauschen.

16. Laufzeit und Verfall des KM$-Guthabens

16.1 Die erworbenen KM$-Guthaben können ab dem Datum ihrer Aufladung innerhalb von drei Jahren eingelöst werden („KM$-Laufzeit“). Beim Einsatz der aufgeladenen KM$ werden die zuerst aufgeladenen KM$ auch zuerst eingesetzt und verrechnet.

16.2 KM$, die nicht innerhalb der Laufzeit eingelöst werden, verfallen. Verfallene KM$ können nicht mehr eingelöst werden und werden ersatzlos gelöscht.

17. Sperrung des KM$-Guthabens

17.1  Compay ist berechtigt, die Nutzung des KM$-Guthabens mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn

17.1(a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des KM$-Guthabens bestehen;

17.1(b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des KM$-Guthabens besteht und/oder

17.1(c) der Kunde gegen

      (1) die Community-Richtlinien des Portals;

      (2) die Portal-AGB;

      (3) die KM$-AGB und/oder

      (4) diesen KM$-Ausgabevertrag

verstößt.

17.2 Die Sperrung kann abhängig von dem Grund der Sperrung dauerhaft oder auf einen angemessenen Zeitraum beschränkt erfolgen. Solange und soweit KM$-Guthaben gesperrt ist, besteht keine Nutzungsmöglichkeit des KM$-Guthabens.

17.3 Soweit gesetzlich zulässig wird der Kunde unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeiten vorab, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung unterrichten.

17.4 Im Fall einer nur vorübergehenden Sperrung des KM$-Guthabens wird Compay die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind.

17.5 Im Falle einer dauerhaften Sperrung wird das KM$-Guthaben des Kunden ersatzlos gelöscht.

18. Dauer und Beendigung

18.1 Der KM$-Ausgabevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

18.2 Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

18.3 Compay kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten kündigen.

18.4 Compay ist berechtigt, den KM$-Ausgabevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem der Vertrag gemäß den KM$-AGB des Kunden mit Ideawise endet.

18.5 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

18.5(a) der Kunde die Erwerbsvoraussetzungen gemäß Ziff. 13 nicht mehr erfüllt oder nie erfüllt hat; und/oder

18.5(b) Compay ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder nicht (mehr) im Besitz der für die Erbringung ihres Geschäftsbetriebes erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen ist und/oder ihr diese aus jedweden Gründen entzogen und/oder untersagt wurden; und/oder

18.5(c) erhebliche nachteilige Umstände über eine Partei bekannt werden, die der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen; und/oder

18.5(d) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer Partei eintritt oder einzutreten droht (beispielsweise auch durch eine (bevorstehende) Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Lastschriftrückgabe wegen fehlender Deckung, negative Wirtschaftsauskunft), ihre Vermögenslage nicht gesichert erscheint, oder wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihren Informationspflichten gemäß dieser Vereinbarung schuldhaft nicht nachkommt; und/oder

18.5(e) eine zuständige Aufsichtsbehörde dieses Vertragsverhältnis beanstandet; und/oder

18.5(f) eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe verletzt; Abmahnung und/oder Fristsetzung sind jedoch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen; und/oder

18.5(g) der Kooperationsvertrag zwischen Ideawise und Compay – gleich aus welchem Grund – beendet wird; und/oder

18.5(h) aufgrund einer Änderung anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben der Vertrag nicht mehr im Einklang mit und unter Einhaltung von diesen Bestimmungen und Vorgaben durchgeführt werden kann.

18.6 Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Gegenüber Compay hat die Kündigung per E-Mail an service@compay.de zu erfolgen.

18.7 Auch bei Beendigung des KM$-Ausgabevertrages hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücktausch seines KM$-Guthabens in Euro.

19. Geldwäscherechtliche Anforderungen

Compay kann zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sein, die Sorgfaltspflichten nach dem GwG im Hinblick auf die Begründung und Unterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Compay zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten angeforderten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben bzw. zur Verfügung zu stellen und Compay bei im Laufe der Geschäftsbeziehung eintretenden Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich zu unterrichten.

20. Verfügbarkeit

Compay behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit des KM$-Systems vorübergehend ganz oder teilweise in gewöhnlichem und angemessenem Umfang zu beschränken, soweit wichtige Gründe – dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, erforderliche Wartungsarbeiten, erforderliche Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der dem KM$-System zugrundeliegenden Softwareapplikationen, Maßnahmen zur Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen sowie Beschränkungen aufgrund konkreter Missbrauchsgefahr – eine Beschränkung in diesem Sinne erforderlich machen. Derartige Unterbrechungen und Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit des KM$-Systems gelten als vertragsgemäß.

21. Haftungsbeschränkungen

21.1 Für Schäden, die dem Kunden durch Compay, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Compay entstehen, haftet Compay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten. Zu den Kardinalpflichten zählen solche Pflichten, deren Verletzung den jeweiligen Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der daher berechtigterweise vertrauen dürfen.

21.2 Die sich aus Ziff. 21.1 ergebende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Compay einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

22. Änderungen dieser Bedingungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Auf- hebung des Textformerfordernisses selbst.

22.2 Compay ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und wenn berechtigte Interessen von Compay dies rechtfertigen, insbesondere um

· aufsichtsrechtliche Anforderungen einzuhalten;

· Änderungen und Entwicklungen der Art und Weise widerzuspiegeln, wie Compay ihr Geschäft betreibt;

· Änderungen der Marktbedingungen oder der branchenüblichen Praxis widerzuspiegeln.

22.3 Compay wird den Kunden über die geänderten Bedingungen im Falle von unwesentlichen Änderungen fünfzehn (15) Tage vor ihrem Inkrafttreten unterrichten, im Falle von wesentlichen Änderungen (z.B. Änderungen, die dem Kunden zusätzliche Pflichten auferlegen) vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Unwesentliche Änderungen der Bedingungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht vor dem Tag, an dem die Änderungen in Kraft treten widerspricht. Compay wird in diesem Fall den Kunden über die Bedeutung seines Schweigens mit der Mitteilung der Änderung unterrichten. Im Falle wesentlicher Änderungen bittet Compay den Kunden um Zustimmung zu den Änderungen.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und den KM$-Ausgabevertrag an sich. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung sinngemäß entspricht. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

23.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Compay der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat, es sei denn, eine von Compay mit der erforderlichen Vertretungsmacht ausgestattete Person hat die Geltung dieser Bedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

23.3 Diese Ausgabebedingungen sowie der Erwerb von KM$ unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

23.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Beklagten; steht dem Nutzer ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand offen, so wählt der Kunde den einschlägigen Gerichtsstand.

23.5 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstands nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

24. Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung:

· Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an servic@compay.de wenden. Compay wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten.

· Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Compay nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.