Geheimhaltungsvereinbarung
der Compay GmbH

Recht
Geheimhaltungsvereinbarung für Externe (Gäste, Besucher oder Handwerker)
der
Mettmanner Straße 25 | Gebäude 13
40699 Erkrath
(nachfolgend die „Compay“)
Während meines Aufenthalts in den Räumen der Compay erhalte ich möglicherweise Zugang zu vertraulichen Informationen oder zu personenbezogenen Daten und erkläre mich deshalb mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:
Vertrauliche Informationen von Compay sowie personenbezogene Daten, die ich während meines Besuchs sehe oder zu denen ich sonst Zugang habe, werde ich nicht kopieren, fotografieren, filmen, oder sonst weitergeben oder missbrauchen.
Vertrauliche Informationen sind Informationen und Materialien, die wirtschaftlich wertvoll und der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind. Nicht vertrauliche Informationen sind Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind; oder (b) die ich rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten habe. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf einen benannten oder identifizierbaren Menschen (z.B. von Kunden, Auftragnehmern, Geschäftsführern sowie Beschäftigten von Compay) beziehen.
Ich verpflichte mich, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Compay an Dritte weiterzugeben, einschließlich anderer Besucher, die üblicherweise keinen Zugang zu diesen Informationen erlangen können. Ich werde nicht versuchen, mir unbefugt Zugang zu vertraulichen Informationen zu verschaffen und Stillschweigen über mir während meines Aufenthalts zur Kenntnis gelangte Informationen bewahren, insbesondere, wenn es sich um
- Kunden- oder Personallisten, Dienstpläne usw.;
- Informationen über Vertragspartner und Vertragsinterna (Rechnungen/Kontoverbindung/Anschrift/gesundheitliche Daten/Vertragskonditionen);
- Umsatzzahlen und Geschäftsbilanzen sowie sonstige Informationen über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens oder der Kunden;
- Technisches Knowhow wie Software und Entwicklung;
- Informationen zur internen Organisation, Notfallpläne sowie physische oder technische Sicherheitsmaßnahmen von Compay;
- Personalangelegenheiten (zum Beispiel: Beförderungspläne, Krankheit, usw.);
- Marketingverfahren und geplante Marketingmaßnahmen;
- andere proprietäre Informationen
handelt und nicht ausnahmsweise eine Offenlegung gerechtfertigt ist, oder der Geheimnisinhaber vorher die Offenlegung ausdrücklich gestattet hat.
Auf Aufforderung werde ich Dokumente oder Daten, die vertrauliche Informationen von Compay enthalten oder Rückschlüsse darauf geben, zurückgeben oder löschen.
Mir ist bekannt, dass meine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auch dann bestehen bleiben, wenn mein Besuch endet.
Mir ist bewusst, dass die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung zu einer Schädigung von Compay sowie sonstiger Betroffener führen und die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann.
Anlass des Besuches: _________________________
Name, Datum, Unterschrift des Besuchers: _________________________
Information zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren nach Ihrem Besuch. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation auf unserer Website unter https://www.compay.de/datenschutz/